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   BAG, 06.01.1967 - 3 AZR 429/66   

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https://dejure.org/1967,2489
BAG, 06.01.1967 - 3 AZR 429/66 (https://dejure.org/1967,2489)
BAG, Entscheidung vom 06.01.1967 - 3 AZR 429/66 (https://dejure.org/1967,2489)
BAG, Entscheidung vom 06. Januar 1967 - 3 AZR 429/66 (https://dejure.org/1967,2489)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 192/55

    Sitzungsniederschrift - Mündliche Eröffnung der Entscheidungsgründe - Negative

    Auszug aus BAG, 06.01.1967 - 3 AZR 429/66
    Eine Revisionszulassung im V/ege des Ergänzungsurteils im Sinne des § 321 ZPO ist nach der ständigen Recht sprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht möglich (BAG 3 21 [23] = AP Nr. 1 zu § 3X9 ZPO; BAG 2, 358 [362] = AP Nr. 3 zu § 319 ZPO; BAG 9 ,205 [209,210] = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO).

    Ein Antrag auf Zulassung der Revision stelle aber einen Prozeßantrag dar., der nicht unter die Bestimmung des § 321 ZPO falle (ebenso BAG 2, 358 [362] = AP Nr. 3 zu § 319 ZPO; BAG 9, 205 [209210] = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO).

  • BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58

    Beschlossene Rechtsmittelzulassung - Nicht verkündete Rechtsmittelzulassung -

    Auszug aus BAG, 06.01.1967 - 3 AZR 429/66
    Ein Antrag auf Zulassung der Revision stelle aber einen Prozeßantrag dar., der nicht unter die Bestimmung des § 321 ZPO falle (ebenso BAG 2, 358 [362] = AP Nr. 3 zu § 319 ZPO; BAG 9, 205 [209210] = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO).
  • BAG, 07.03.1955 - 2 AZR 523/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nachträgliche Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 06.01.1967 - 3 AZR 429/66
    In BAG 3 21 [23] = AP Nr. 1 zu § 319 ZPO hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt., daß § 321 ZPO eine Urteilsergänzung nur zuläßt., soweit über Sa chantrage der Parteien, über die Kosten oder die vorläufige Vollstreckbarkeit (§ 716 ZPO) nicht entschieden worden oder im arbeitsgerichtlichen Verfahren die notwendige Festsetzung des Streitgegenstandes (§ 61 Abs. 2., § 69 Abs. 2 ArbGG) unterblieben ist.
  • BFH, 24.09.1971 - VI R 24/71

    Zulassung der Revision - Urteil - Beschwerdeverfahren - Nichtzulassung der

    Der Ausspruch über die Zulassung der Revision gehört kraft Sachzusammenhangs in das Urteil und kann nur zusammen mit diesem ausgesprochen werden (vgl. hierzu BFH-Beschluß I B 9/68 vom 8. Mai 1968, BFH 92, 422, BStBl II 1968, 585; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts 3 AZR 429/66 vom 6. Januar 1967, BB 1967, 611; Urteil des Bundessozialgerichts 2 RU 63/63 vom 31. Januar 1967, NJW 1968, 127; Urteil des Bundesarbeitsgerichts 4 AZR 418/68 vom 4. Juni 1969, DB 1969, 1659).
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